BGE versus Grundsicherung

29. Juni 2009
By admin

RONALD BLASCHKE                      rls standpunkte 08/2008


Bedingungsloses Grundeinkommen versus Grundsicherung Nicht viele Auseinandersetzungen führen zu einer so erbitterten, manchmal sogar unsachlichen Diskussion wie die zwischen Grundsicherungs- und Grundeinkommensbefürworterinnen1. Kein Wunder: Mit dieser Auseinandersetzung werden grundsätzliche Fragen aufgeworfen die nach dem Wert und der Würde des Menschen, dem Stellenwert der Erwerbs-/Lohnarbeit und anderer Tätigkeiten, nach dem Menschenbild und der Freiheit der Menschen, nach der Strategie der individuellen Emanzipation und gesellschaftlichen Transformation. Diese Fragen gehen weit über die mit dem Konzept der Bedarfsorientierten Sozialen Grundsicherung (BSG) verbundenen Fragestellungen hinaus.  2 Sie werden weder von den Mitgliedern der Partei DIE LINKE. noch von den nicht parteigebundenen Linken einheitlich beantwortet. Zweck meines Beitrages ist es, zu einer Versachlichung der Debatte über das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) beizutragen und den Stellenwert des Grundeinkommens in einem linken emanzipatorischen und transformatorischen Projekt zu verdeutlichen. Der Ansatz der Grundsicherung wird einer grundsätzlichen Kritik unterzogen. Seine konzeptionellen und politisch gefährlichen Inkonsequenzen werden aufgezeigt.

Begriffsklärung:

Das BGE ist ein dem Individuum vom politischen Gemeinwesen garantierter Transferanspruch. Es wird jedem einzelnen Menschen ohne eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung (Einkommens- bzw. Vermögensüberprüfung) und ohne einen Arbeitszwang bzw. Verpflichtung zur Gegenleistung in einer die Existenzsichernden und die gesellschaftliche Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichenden Höhe garantiert (vier Kriterien des BGE). Zusätzliche bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen (wie Wohngeld, Sonderbedarfe für bestimmte Lebenslagen und Personengruppen) sind möglich. Als Sozialdividende (echtes Grundeinkommen) wird das BGE allen in voller Höhe ausgezahlt. Mögliche Abgaben/Steuern auf Einkommen oder Vermögen, die der Finanzierung des BGE dienen, werden mit der üblichen Steuer eingezogen. Die Negative Einkommensteuerist eine vom Gemeinwesen an das Individuum zu zahlende Steuer. Sie gilt als bedingungsloser Grundeinkommensanspruch aller Menschen, der allerdings durch das Finanzamt sofort mit einem Einkommen bzw. einer Steuerschuld des Individuums verrechnet wird. Das heißt, die reale Auszahlungshöhe, nicht der Anspruch, ist einkommens- und vermögensabhängig (unechtes Grundeinkommen). Transfers, die die o. g. vier Kriterien nicht erfüllen, so z. B. das niedrige Bürgergeld von Dieter Althaus, Ministerpräsident in Thüringen (CDU), das “Grundeinkommen” nach Wolfgang Straubhaar (Hamburgisches WeltwirtschaftsInstitut)3 oder die US-amerikanische Negativsteuer für Familien mit Erwerbseinkommen sind keine Bedingungslosen Grundeinkommen: entweder weil sie aufgrund der geringen Höhe eine Armutslücke lassen, also nicht die Existenz sichern und Teilhabe ermöglichen und somit auch zur Erwerbsarbeit per Existenznot und Teilhabeausschluss zwingen, oder weil sie ausschließlich Erwerbstätigen bzw. deren Familien, also nicht allen Menschen zustehen. Der Begriff der Grundsicherungwird im Gegensatz zum BGE für soziale Transfers an Bedürftige verwendet. Es erfolgt also erst eine sozial-administrative Bedürftigkeitsprüfung (Einkommen, Vermögen). Grundsicherungen sind in der Regel haushaltbezogen.Die Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer rechtlich konstruierten “Bedarfsgemeinschaft” werden über 3 Vgl. Althaus o. J. und Hamburgisches Welt WirtschaftsInstitut 2006.
1 Da das Grundeinkommen eine matriarchalisch gegründete Forderung ist (vgl. Fromm 1976, S. 142), verwende ich im Folgenden
weibliche Formen der Benennung von Personen. Diese schließt selbstverständlich männliche Personen ein.
2 Dellheim 2007, S. 5f. Die weiteren Zitate und Verweise zur BSG beziehen sich, wenn nicht gesondert vermerkt, auf diese Publikation von Judith Dellheim. …..

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