Armutszeugnis für Deutschland. 1,7 Millionen Kinder per Gesetz unterhalb des Existenzminimums
Pressemitteilung der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE.
Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen beim ALG II erklären die SprecherInnen der BAG Grundeinkommen, Edith Preiss und Stefan Wolf:
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit dem heutigen Urteil: die Ermittlungsmethode des Bedarfs genügt nicht dem Gesetz.
Die viel zu niedrig bemessenen Regelsätze bedeuteten für 6,5 Millionen Hartz-IV-Beziehende und ihre Kinder ein Leben unterhalb des Existenzminimums.
Ein so reiches Land wie Deutschland verurteilt Menschen zur Armut, macht sie von nicht unterhaltsverpflichteten Partnern abhängig und verleugnet mit Sanktionen das Grundrecht auf Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe. Es empört uns besonders, dass mit Einführung des ALG II im Jahr 2005 Kinderarmut per Gesetz, durch die viel zu niedrigen Regelsätze für Kinder, im großen Stil staatlich geschaffen wurde. 1,7 Millionen Kinder sind von Hartz IV betroffen, sie dürfen nicht zum Leben in Armut verurteilt bleiben!
Die Folgen der Hartz-IV Gesetze werden in diesem Jahr wieder Menschen treffen, die durch die Finanzkrise schuldlos ihren Arbeitsplatz verloren haben, Menschen, die ganztags arbeiten und trotzdem die Unterstützung des Staates zum Überleben in Anspruch nehmen müssen, Menschen, die durch Krankheit und andere Schicksalsschläge den Beistand der Solidargemeinschaft benötigen.
Es ist daher höchste Zeit, dass von Seiten der Politik endlich darauf reagiert wird, nicht durch halbherzige Ausbesserungen, sondern durch eine grundlegende Reform.
Wir verlangen die sofortige Einführung einer armutsfesten, individuell garantierten, sanktionsfreien Grundsicherung, mittelfristig fordern wir ein Bedingungsloses Grundeinkommen in existenz- und teilhabesichernder Höhe für Alle.
Als BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE. fordern wir für alle Kinder 500 Euro monatlich. Das Kindergeld, Steuerfreibeträge für Kinder und die Regelsätze für Kinder aus Hartz-IV-Familien würden dadurch überflüssig.Das Geld wäre im Gegensatz zu den Staatshilfen für Banken gut angelegt: in die Zukunft unserer Kinder und damit in die Zukunft unseres Landes!
Nürnberg, den 09.02.2010 Edith Preiss und Stefan Wolf
Für telefonische Rückfragen steht Stefan Wolf gerne zur Verfügung: 0179/9676049
V.i.S.d.P.: Stefan Wolf, Franz-Reichel-Ring 35, 90473 Nürnberg
0179-96 67 049, stefanwolf7@aol.com

